TODO für den Betreiber: Diesen Platzhalter durch eine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung gemäß § 355 BGB sowie das Muster-Widerrufsformular (Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB) ersetzen. Bei digitalen Dienstleistungen (SaaS/Abo) gelten besondere Regelungen zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei Vertragsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist. Empfehlung: Widerrufsbelehrungs-Generator eines Rechtsanwalts verwenden.
[Vollständiger Text folgt]